Allgemine Geschäftsbedingungen
Der Kunde erkennt mit Auftragserteilung an VISUMLAND die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Die nachfolgend aufgeführten Geschäftsbedingungen stellen die rechtliche Grundlage für die Erbringung unserer Leistungen dar. Vertragsvereinbarungen, sowie mündliche Vereinbarungen sind in schriftlicher Form festzuhalten und werden nur dann anerkannt.
1. Leistungen
Die von uns gegen Entgelt angebotenen Leistungen umfassen sämtliche Dienste, die zur Erlangung von Visa bei ausländischen Missionen oder anderen Behörden notwendig sind, sowie die Beratung in Passangelegenheiten, soweit diese nicht die Hoheitsrechte der Bundesrepublik Deutschland berühren und keine Rechtsberatung darstellen.
Die Verpflichtung von VISUMLAND besteht ausschließlich in der Beschaffung des Visums und der Übergabe an das von dem Kunden bestimmte Versandunternehmen. Liegt uns keine anderweitige, vom Kunden getroffene ausdrückliche Weisung vor, so dürfen wir unsere Leistung bei Wahrung seiner Interessen nach Ermessen erbringen, insbesondere für den Kunden die Art und den Weg des Versandes seiner Dokumente bestimmen. Wir sind berechtigt, die Ausführung des Auftrags ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Ein Vertrag mit VISUMLAND kommt nur dann zustande, wenn der Auftrag ausdrücklich angenommen worden ist. VISUMLAND behält sich vor, Aufträge auch ohne Begründung abzulehnen.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
Das zu zahlende Entgelt für die Inanspruchnahme unserer Dienste, für die Erstattung von Visum- und Passgebühren, sowie für die Verauslagung von Versandkosten richtet sich nach der zurzeit der Leistungsinanspruchnahme jeweils gültigen Preisliste. Die Preisliste wird dem Kunden auf Wunsch unverzüglich übersandt. VISUMLAND ist vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung berechtigt, den Rechnungsbetrag durch die Rücksendung der Unterlagen per Nachnahme zu erheben. Aus der Natur des Auftragsverhältnisses als Dienstvertrag folgt, dass die Verpflichtung zur Vergütung der erbrachten Dienste auch dann besteht, wenn einem Antrag auf Erteilung eines Visums oder Passes nicht entsprochen wurde. Gegen Ansprüche von VISUMLAND kann nur mit solchen Gegenforderungen aufgerechnet werden, die entweder unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
3. Zahlungsverzug
Zahlt der Kunde auf eine Mahnung von VISUMLAND nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Für jede weitere, der ersten folgenden Mahnung, werden dem Kunden 5 Euro in Rechnung gestellt. Mit Eintritt ist VISUMLAND berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.
4. Haftung
VISUMLAND erbringt alle im Rahmen des Auftrages anfallenden Dienste mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Da die Entscheidung über die Gewährung von Visa und Ausgabe von Pässen ausschließlich bei den zuständigen Missionen und Behörden liegt, kann für die Ablehnung eines von VISUMLAND vermittelten Antrages keine Haftung übernommen werden. Der Leistungsumfang von VISUMLAND ist beschränkt auf die Beschaffung von Visa, sowie der Übergabe der erteilten Visa und der mit der Visabeschaffung in Zusammenhang stehenden Unterlagen an einen von dem Kunden bestimmten oder von VISUMLAND ordnungsgemäß ausgesuchten und instruierten Versandunternehmen, in einer zum schadlosen Transport geeigneten Form. Eine Haftung für den Verlust, die Beschädigung oder die verspätete Übergabe der Unterlagen an den Kunden, sind gegenüber dem Versandunternehmen zu beanspruchen. Soweit dem Kunden Schäden entstehen, die durch VISUMLAND im Rahmen der Auftragsdurchführung verursacht worden sind, besteht eine Haftung von VISUMLAND nur dann, wenn VISUMLAND Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Die Haftung wird in diesen Fällen auf die typischerweise in diesem Bereich zu erwartenden maximalen Schadenshöhe von 1000 Euro begrenzt.
5. Stornierung
Die Stornierung eines an VISUMLAND erteilten Auftrages ist jederzeit durch eine schriftliche Erklärung gegenüber VISUMLAND möglich. In diesem Fall werden dem Kunden die bis zu dem Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung entstandenen Kosten und anteiligen Entgelte sowie der Rückversand in Rechnung gestellt.
6. Weitere Vereinbarungen
Vereinbarungen und Nebenabreden, durch die diese Bedingungen ergänzt oder abgeändert werden, bedürfen, soweit es nicht um eine Individualvereinbarung i.S.v.§4 AGBG handelt, der Schriftform.
7. Gerichtstand
Der mit VISUMLAND geschlossene Vertrag unterliegt dem deutschen Recht, die Durchsetzung von Ansprüchen aus diesem Vertrag der deutschen Gerichtsbarkeit. Gerichtsstand für beide Parteien ist Berlin, wenn der Kunde Vollkaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches ist.
8. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen oder abgrenzbare Teile einzelner Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen unberührt.
VISUMLAND behält sich vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, zu vervollständigen oder zu verkürzen.